Gastgeberverzeichnis Dollnstein

Zur Nutzung des Gastgeberverzeichnisses
- In diesem Gastgeberverzeichnis finden Sie Angebote für Unterkünfte in Gasthöfen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Doppelzimmern und Campingplätzen der Marktgemeinde Dollnstein.
- Die Tourismus Information Dollnstein ist nur Herausgeber dieses Verzeichnisses. Im Falle einer Buchung entstehen vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Anbieter. Die Angaben in diesem Verzeichnis beruhen auf den von den Vermietern gelieferten Unterlagen. Die Tourismus Information Dollnstein haftet nicht für die Richtigkeit dieser Angaben.
- Bei den angegebenen Preise handelt es sich um Inklusivpreise, in denen alle Kosten wie Bedienung, Mehrwertsteuer usw. enthalten sind. Sie beziehen sich bei Gasthöfen und Privatzimmern in der Regel auf eine Person pro Übernachtung mit Frühstück.
- Auch die Preise bei Ferienhäuser und Ferienwohnungen gelten in der Regel bei einem Aufenthalt von mindestens sieben Tagen. Bei kürzerem Aufenthalt muss mit einem erhöhtem Preis gerechnet werden.
- Bei den Angaben über die einzelnen Häuser wurde nicht eigens vermerkt, dass die Zimmer bei Bedarf beheizt sind und Etagenbäder bzw. -duschen sowie WC den Gästen zur Verfügung stehen.
- Ferienhäuser sind so ausgestattet, dass sich der Gast Speisen selbst zubereiten kann; Geschirr, Besteck und Wäsche sind vorhanden. Der Mieter hat für die tägliche Reinigung zu sorgen. Für eine ordentliche, besenreine Übergabe der Unterkunft ist zu sorgen.
- Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen. Die Preise für Ferienwohnungen sind Inklusivpreise, d.h. Endreinigung, Heizung usw. müssen im Preis enthalten sein, Strom nur dann zusätzlich, wenn ein entsprechender Zähler vorhanden ist. Als zusätzliche Nebenkosten dürfen nur Leistungen verrechnet werden, die nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohnung stehen, z.B. Sauna, Tennisplatz, Fahrräder usw.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu 1/3 des Mietpreises zu verlangen. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung wird dieser Betrag, sofern eine weitere Vermietung nicht möglich ist, auf einen eventuellen Schadensersatz angerechnet.
- Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Gastaufnahmevertrages und unsere Allgemeinen Hinweise.